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23.11.21
Neue Regelung ab 24. November 2021 – Zutritt ins düb nur noch mit der 2G-Regel
Ab Mittwoch, 24.11.2021 dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Freizeiteinrichtungen betreten. Diese Regelung greift auch für das Freizeitbad düb.
Für einen reibungslosen Ablauf sind bei einem Besuch folgende Nachweise vorzulegen:
Genesenennachweis (+ Lichtbildausweis) oder
Impfausweis (+Lichtbildausweis)
oder Ausnahmegenehmigung nach Coronaschutzverordnung.
Minderjährige bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wir bitten Sie die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vor Ort einzuhalten.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.